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HISTORIE Das Ehrenzeichen für die Zivilverteidigung

Planungen 1960 bis 1968, Musterentwurf 1966

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HISTORIE Das Ehrenzeichen für die Zivilverteidigung

Kategorie

Feuerwehr und Technische Hilfe sowie Technisches Hilfswerk

Katastrophenschutz und Einsätze bei Hochwasser und Waldbränden

Hinweise

Am 23. August 1960 schlug das Bundesministerium des Innern (Referat VII) erstmals in einem internen Schreiben die Stiftung eines Ehrenzeichens für Verdienste um den Bevölkerungsschutz vor. Eine solche Stiftung könne auch dazu beitragen, die Zahl benötigter Helfer durch die öffentliche Wirkung zu erhöhen. Es würde auch Bezug genommen zu einem ja schon seit 1938 gestifteten Luftschutz-Ehrenzeichen.

Schon am folgenden Tag kamen aus dem gleichen Referat erste schriftliche Bedenken, ob denn nicht auch die Verleihung von Ehrennadeln einerseits und die eines Bundesverdienstkreuzes andererseits genügen würde. Ehrennadeln gebe es ja schon durch den Bundesluftschutzverband.

Man entschied, die Sache erst mal zurück zu stellen.

Am 24.November 1964 griff das Referat VII die Sache erneut auf. Das Argument war das gleiche wie 1960, jedoch verbunden mit dem Hinweis, dass das staatliche Interesse an Aufbauerfolgen noch größer wäre als bisher. Am 27. Januar 1965 legte das Ministerium dann ebenfalls zunächst intern einen konkreten Vorschlag vor: Die Stiftung sollte als Anerkennung für besondere persönliche Verdienste im Zivilschutz verliehen werden. Die Einteilung sollte zwei Stufen vorsehen, in Silber für 15-jährige Tätigkeit und in Gold für besondere hervorragende Verdienste um den Zivilschutz. Beide Stufen sollten am Bande zu tragen sein. Die Gestaltung solle in den Farben blau und gelb gehalten sein. Auch hinsichtlich der Vorschlagsberechtigung wurde ein Vorschlag gemacht. Zum weiteren Vorgehen wurde 1. der Entwurf eines Stiftungserlasses, 2. Abstimmung mit den anderen Referaten und dem Bundespräsdialamt und 3. Entwurf von Mustern, unter namentlicher Einschaltung der Firma Steinhauer & Lück aufgelistet. Schließlich sollte 4. eine Abstimmung mit den Ressorts und ein Kabinettsbeschluss herbeigeführt werden.

Am 15. Juni 1965 legte die Firma Steinhauer & Lück dem Innenministerium verschiedene Bleistiftskizzen vor. Der „Entwurf 3“ fand gemäß Antwort vom 21. Juli 1965 Zustimmung, versehen mit einem rückwärtigen Schriftzug „Für Verdienste um die Zivilverteidigung“. Ferner sollte der Bundesadler als Zwischenglied oberhalb des Kreuzes zwischen Band und Kreuz gestaltet sein.

Es folgte unmittelbar darauf der Entwurf eines Stiftungserlasses. Am 3. August kamen ebenfalls aus dem Hause erneut Bedenken aus einer Unterabteilung, dass man eine solche Stiftung in einen Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über die Notstandsgesetze sehen könnte; man sähe „daher die Stiftung für verfrüht“.

Zwei weitere Probleme wurden im Schreiben vom 10. August 1965 an den Staatssekretär gemeldet. Erstens würden im Verteidigungsministerium derzeit konkrete Pläne zur Schaffung einer eigenen Dienstauszeichnung vorangetrieben (erstmals findet sich hier der Hinweis auf den Bundesgrenzschutz zur Einbeziehung (hier mit einem Fragezeichen versehen).
Zweitens wurden die seit dem 1. November 1964 im großen Umfang stattfindenden Rentnerbesuche aus der DDR (im Schreiben SBZ) angesprochen und gefragt, ob hier nicht die zahlreichen Helfer in die Betrachtung bei der Stiftung einbezogen werden könnte/ sollte. Ggf. könnte man hier eine Auszeichnung für Verdienste im sozialen Bereich gleichzeitig mit der Stiftung eines Ehrenzeichens für die Zivilverteidigung befürworten.

Damit geriet die Sache in Verwirrung. In diversen Stellungnahmen diskutierte man über Zuständigkeiten, mögliche Verleihungen an Hinterbliebene, Verleihung durch den Bundespräsidenten, der damit überlastet werden könnte, bis hin zu einzelnen Satzveränderungen. Am 6. September 1965 stellte man im Referat 1 als Stellungnahme fest, dass man eine Ehrung im sozialen Bereich nicht ohne die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände schaffen könnte, die aber ihre eigenen Auszeichnungen behalten wollten. Dies sei problematisch, da es ja Personen gäbe, die in der Zivilverteidigung tätig wären und gleichzeitig einem der freien Wohlfahrtsverbände angehörten. Gleichzeitig müsse vermieden werden, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehe, der Staat bewerte Verdienste im sozialen Bereich geringer als solche auf dem Gebiet der Verteidigung.

Mit gleichem Datum äußerte sich das Referat 7 zur Thematik der selben Verleihung des geplanten Ehrenzeichens sowohl für langjährige Zugehörigkeit als auch für besondere Verdienste. Man erinnerte auch an die „Abwertung des Bundesverdienstkreuzes 2. Klasse an Personen, die 50 Jahre dieselbe Arbeitsstätte inne hatten“; deshalb rate man den geplanten Erlass daraufhin zu überprüfen. Außerdem sollte eine Verleihung nicht an Angehörige des Zivilschutzkorps vorgenommen werden. Schließlich hatte man auch gegen die vorgeschlagene Farbgebung Einwände. Die Farbkombinationen „blau-gelb sollte schon wegen der Bemühungen um das völkerrechtliche Schutzzeichen den humanitären Einrichtungen vorbehalten bleiben“. In diesem Schreiben findet sich auch der erste Bezug zu geplanten Einführung einer Wehrdienstmedaille, da man sich hier „noch eine Stellungnahme vorbehalte“.

Mit Datum vom 15. September 1965 findet sich nun ein Schreiben von Herrn Preuß (Steinhauer & Lück), in dem er von „Schwierigkeiten mit dem gewünschten Adler über dem Kreuz macht“; man habe nun verschiedene Variationen gezeichnet und fragt an, ob nun von einer Version ein Originalmuster gefertigt werden solle.

Der Bundesminister des Innern ließ daraufhin von einem Ministerialrat am 8. Oktober 1965 eine Antwort verfassen. Der Bundesminister habe sich bei den verschiedenen Vorschlägen für „das anliegende Muster entschieden“ und bat nun um Herstellung eines Originalmusters. Außerdem wurde um Angabe der geplanten Herstellungskosten gebeten.

Am 18. November 1965 wurden innerhalb des Innenministeriums nun „Bedenken gegen den Stiftungserlass“ vorgetragen. Dieses Schreiben ist hinsichtlich der Wortwahl und der Argumente bemerkenswert. Zunächst werden „Völkerrechtliche Bedenken“ ausgeführt. „Verdienste um den Schutz der Zivilbevölkerung und um die Unterstützung der Streitkräfte werden gleichgesetzt. Diese Gleichstellung könnte den besonderen völkerrechtlichen Schutz der Zivilschutzorganisationen untergraben und die Farbkombination blau-gelb als Kennzeichen des Zivilschutzes entwerten“. Sodann spricht er „Bewertungsbedenken“ an, in dem er die langjährige Zugehörigkeit einerseits und „Mut und Entschlossenheit andererseits“ nennt, sodass also dadurch die Auszeichnung „entwertet“ würde. Außerdem wurden noch „organisatorische Bedenken“ formuliert.

Am 29. November kommt nun eine weitere eher wirre Stellungnahme des Referates 1 A 2. Es solle eine „zeitgleiche Stiftung eines Ehrenzeichens um die Zivilverteidigung mit der vom Bundesminister der Verteidigung geplanten Stiftung einer Wehrdienstauszeichnung abgestimmt werden“. „Aus ordenspolitischen Gründen halte man es auch nicht für richtig eine einzige Auszeichnung sowohl für langjährige Zugehörigkeit, als auch für mutiges und entschlossenes Verhalten bei Hilfs- und Rettungseinsätzen zu vermengen“. Er spricht dann explizit das Grubenwehr-Ehrenzeichen an, mit einer „erdienten“ und „verdienten“ „Vermengung“. Man solle „den gleichen Fehler m.E. nicht wiederholen“. Man habe das auch im Bundespräsidialamt erkannt, weshalb es „konkrete Pläne“ gäbe, den Stiftungserlass bzgl. der Arbeitsjubilare zu ändern. Deshalb sollte im Erlass die „persönliche Tapferkeit gestrichen werden“. Schließlich regt er statt der Kreuzform die Form einer Schaumünze an.

Der Bundesminister des Innern erinnert indes Herrn Preuß am 14. Januar 1966, dass er ein Muster nunmehr erbitte und die Nennung der Kosten, da er beabsichtige, baldmöglichst mit dem Bundespräsidialamt Verbindung aufzunehmen.

Ohne Abteilungskennzeichnung gibt es dann noch ein Schreiben vom 17. Februar 1965 mit folgenden Einwänden: „Die beigefügten Zeichen sind mir zu einfach. Sie erinnern zu sehr an den Verdienstorden und an das Mutterkreuz im Dritten Reich“. Außerdem müsste „die Auszeichnung am schwarz-rot-goldenen Band verliehen werden, da es eine Bundesauszeichnung sei“. Ferner sollten nicht zwei-, sondern drei Stufen vorgesehen werden, Bronze, Silber, Gold.

Danach ist in der Kommunikation viel von der gemeinsamen Stiftung des Ehrenzeichens um die Zivilverteidigung und der „Wehrdienstmedaille“ zu lesen, wobei letzteres nun in weitere Streitschreiben mündete. Die dort geplante fünfstufige Auszeichnung, die auch die damals 18-monatige Wehrdienstzeit einschloss, wurde im Innenministerium stark kritisiert. Man sei dagegen, da nur ein „freiwilliger Dienst anerkannt werden kann, da man ja ansonsten auch Wehrdienstverweigerern nach Ableistung des Zivildienstes eine Auszeichnung zuerkennen müsse“. Das Verteidigungsministerium berief sich indessen darauf, dass „die Ableistung des Grundwehrdienstes ein Sonderopfer“ sei. Das Innenministerium blieb bei seiner Auffassung und ergänzte, dass die „Gleichbehandlung von Wehrpflichtigen mit dem Ersatzdienst schon nach Art. 4 des Grundgesetzes notwendig werden könnte“.

Am 12. September 1965 kommt noch die Frage auf, ob nicht auch der Bundesgrenzschutz (BGS) berücksichtigt werden müsse, denn hierzu hatte der Bundesinnenminister bereits am 10. Januar 1966 geschrieben, dass das zuständige Referat meines Hauses sich dafür ausgesprochen hat, eine besondere Grenzschutzmedaille einzuführen“.

Mit Datum ebenfalls zum 12. September 1965 wird in Bezug auf das Ehrenzeichen um die Zivilverteidigung angeregt, mit der Einführung zu warten, bis die Aufstellung des „Zivilschutzkorps einen Grad erreicht hat, der die Einführung praktisch werden lässt“.

Die Einschaltung des Bundespräsidialamtes erfolgte nun durch das Bundesministerium der Verteidigung und dann durch den bekannten Herrn Dr. Ottinger im Bundespräsidialamt am 6. Mai 1966. Entsprechend ging es hier nur um die Stiftung einer Dienstauszeichnung für die Bundeswehr. Dabei waren die Themen Auszeichnung auch der Wehrpflichtigen und Einbindung des BGS, aber „Ausschluss von Zollgrenzdienst, Bahn und Post und sonstigen Uniformträgern“ so konfliktreich, dass im Ergebnisprotokoll des Verteidigungsministeriums festgehalten wurde, dass „nachdem die Diskussion diesen Verlauf genommen hat, erschien es nicht sinnvoll, an der erarbeiteten Konzeption festzuhalten. Es sollen nunmehr getrennte Stiftungserlasses für Bundeswehr und BGS, später auch für das Zivilschutzkorps geschaffen werden.“ Außerdem „sei die geplante Einteilung in fünf Stufen wohl in Übereinstimmung mit den Vertretern des Bundespräsidialamtes durch eine dreistufige zu ersetzen“.

Nach der Besprechung mit dem Bundespräsidialamt ruhte die Sache in allen Themen für rund 1 Jahr, wie aus einem handschriftlichen Vermerk vom 19 Juli 1967 zu entnehmen ist, (zur Wiedervorlage am 20. Januar 1968). Am 25. Januar 1968 ist dann in einem ebenfalls handschriftlichen Vermerk zu lesen, dass es „Schwierigkeiten zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundespräsidialamt wegen der Kosten“ gebe, die das Bundespräsidialamt nicht tragen wolle. Daraufhin habe das BMV Kosten in der Haushaltsplanung für 1968 selbst eingestellt. Auch das Bundesministerium des Innern habe einen Haushaltsansatz für 1968 eingestellt. Beide Positionen „seien aufgrund der schwierigen Haushaltslage vom Bundesministerium der Finanzen abgelehnt worden“.

Der letzte Schriftverkehr stammt dann vom 12. Februar 1968, in dem der Stand der Dinge wie folgt festgehalten ist: „Der ursprüngliche Plan einer einheitlichen Stiftung von Ehrenzeichen für Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Zivilverteidigung sei inzwischen aufgegeben worden“. Daneben sei die Ehrung für den Zivilschutz solange zurückgestellt worden, bis diese einen „Grad erreicht hat, der die Einführung einer besonderen Medaille praktisch werden lässt“. Es erscheint „hier nicht zweckmäßig, im Augenblick initiativ zu werden“.

In Bezug auf die Stiftung einer Wehrdienstmedaille wurde „inzwischen vom Bundesministerium der Verteidigung im Haushaltsplan von 1968 ein Betrag von 500.000 DM vorgesehen“. Da dies „in der Presse zu heftigen Angriffen führte, ist das BMV zur Zeit nicht daran interessiert, die Angelegenheit zu forcieren“.

Danach sind weder in Bezug zur geplanten Stiftung des Ehrenzeichens um die Zivilverteidigung, noch um die Auszeichnungen für die Bundeswehr (zumindest bis zur Stiftung des Ehrenkreuzes) noch irgendwelche Aktivitäten gestartet worden.

Damit ist rund 8 Jahre nach der Initiative mit unglaublich vielen Stellungnahmen, die Sache ad acta gelegt worden.

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