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Rettungsmedaille Baden-Württemberg, 1. Fassung

1. Fas­­sung

von 1953 bis 1954

34 mm

Bundesland

Baden-Württemberg

Kategorie

Rettungsmedaillen und Erinnerungsmedaillen für Rettung aus Gefahr

Träger

Hinweise

Rückwärtiger Schriftzug Baden-Württemberg OHNE Landeswappen.
Nur 33 Verleihungen.

Das vorliegende Stück stammt aus dem Hause Steinhauer & Lück. In der Zeitschrift "Orden und Ehrenzeichen" wurde in einem Betrag festgestellt, das es Unterschiede gebe zu einem verliehenen Stück. Das vorliegende Exemplar wurde in dem Beitrag sodann als "Fälschung" bezeichnet. Diese Schlussfolgerung unterscheidet sich insofern von anderen Beurteilungen, die von "Zweitstücken" sprechen. Bekannt sind aus dem Herstellungszeitraum von den 50gern bis mindestens in die 70er-Jahre hinein Prägungen aus dem Hause Steinhauer & Lück, die zuvor nicht in diesem Hause hergestellt wurden. Sie betreffen vornehmlich Rettungsmedaillen und Verdienstorden. So wurden neben besagter Rettungsmedaille von Baden-Württemberg (1. Fassung) auch die Rettungsmedaille von Hamburg und die drei Stufen der Medaille zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) in Lüdenscheid hergestellt. Diese unterscheiden sich teilweise in der Qualität oder im Material. Bei der Bronze-Stufe der DGzRS-Medaille fällt allerdings eine Unterscheidung schwer.

Neben besagter Rettungsmedaillen hat Herr Preuß auch die Verdienstmedaille von Baden-Württemberg und auch den Verdienstorden des Saarlandes fertigen lassen. Hiervon gab es -anders als bei den Rettungsmedaillen von Hamburg und Baden-Württemberg- durchaus auch eine gewisse Anzahl von Stücken, da diese auch gelegentlich bei Ebay angeboten werden.

In allen Fällen sind diese Stück eigentlich von anderen Herstellern vorher gefertigt worden.

Insofern ist die Frage, weshalb Herr Preuß von Steinhauer & Lück diese Stücke, teils in echtem Material, teils in Buntmetall hat fertigen lassen. Eine Herstellung für die auch damals sicher schon wenigen Sammler kann kaum der Grund sein, da das Interesse an solchen Zweitstücken sicher gering gewesen wäre; ebenso kann es keine wirtschaftliche Intention gegeben haben, denn die Herstellungskosten dürften jeden möglichen Ertrag überstiegen haben. Auch eine Musterherstellung zum Zwecke der Angebotserstellung scheidet sicher aus.

Insofern kann die Frage der Intention kaum mehr beantwortet werden. Entsprechend ist der Begriff "Zweitstücke" zur Unterscheidung der Stück der ersten Hersteller sicher eine gute Definition.

Es wird sicher auch Experten geben, die in dieser Hinsicht vielleicht noch das ein- oder andere Stück benennen können, dass über diesen Weg nochmals gefertigt wurde.


Materialhinweis

Silber 800

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